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Patientenverfügung

Grundlage jeder medizinischen Behandlung ist, dass Sie als informierte Patientin oder Patient in die Maßnahme einwilligen. Solch eine Einwilligung ist natürlich dann nicht mehr möglich, wenn Sie Ihren Willen z.B. infolge eines schweren Schlaganfalls, eines Unfalls oder anderer Erkrankungen nicht mehr bilden oder äußern können.

Um Ihnen für solch eine Situation Einflussmöglichkeiten zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Patientenverfügung geschaffen, in der Sie für bestimmte Situationen beschreiben können, welche Behandlungen Sie dann noch wünschen und welche nicht.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Formularen, die bei der Formulierung einer Patientenverfügung helfen sollen. Jedes Formular ist aber auch Ausdruck einer bestimmten Auffassung von Krankheits- und Lebensbewältigung und auch eines bestimmten Verständnisses der Kommunikation von Arzt, Angehörigen und Patient.

Deshalb haben wir ein eigenes Formular entwickelt, das eine Patientenverfügung gemäß unseres Verständnisses primär als Mittel begreift, wie Sie Ihren Willen in das Gespräch von Arzt und dann zuständigem Betreuer oder Bevollmächtigten einbringen können.

Von diesem Formular gibt es zwei Versionen. Die eine ist für "gute Zeiten" gedacht, also dafür, dass man im Moment bei einer Erkrankung alle medizinisch sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten für sich nutzen möchte und sie nur für bestimmte eventuell in der Zukunft eintretenden Situationen ausschließen will. Das andere Formular ist dafür gedacht, die Behandlungsoptionen, z.B. aus Krankheits- oder Altersgründen, mit sofortiger Wirkung einzuschränken.

Da eine Patientenverfügung in der Regel von einem Betreuer oder einem Bevollmächtigten durchgesetzt werden muss, empfehlen wir Ihnen, einen solchen Menschen in einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu benennen. Dazu sind die Formulare des Bundesjustizministeriums gut geeignet.

(Der Unterschied zwischen einem Bevollmächtigten und einem Betreuer ist vor allem der, dass ein Bevollmächtigter direkt von Ihnen eingesetzt wird und gerade in Finanzangelegenheiten relativ unkontrolliert walten kann, während ein Betreuer (ggf. auf Ihren Vorschlag hin) vom Gericht eingesetzt wird und diesem regelmäßig Rechenschaft schuldig ist. Das stellt einerseits ein Stück Sicherheit dar, erhöht aber andererseits den bürokratischen Aufwand für den Betreuer erheblich).

Im folgenden finden Sie zwei verschiedene Formulare zur Patientenverfügung sowie ein Informationsblatt mit den wichtigsten Fakten zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in Kurzform:


Formular "Patientenverfügung" (als pdf-Datei zum Drucken)
Formular "Patientenverfügung" (als Word-Datei zur weiteren Bearbeitung)

 

Formular "Patientenverfügung mit sofortigen Einschränkungen" (als pdf-Datei zum Drucken)
Formular "Patientenverfügung mit sofortigen Einschränkungen" (als Word-Datei zur weiteren Bearbeitung)

 

Informationsblatt zur Patientenverfügung

 

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